Vereinsprojekte im Landkreis Fulda: Förderungen für Sportlerheime & Sportstätten

Mitteilung des Landkreises Fulda

Sport braucht Raum – und das fördert Hessen durch die finanzielle Unterstützung des vereinseigenen Sportstättenbaus. Alle Vereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind, können ihr Vorhaben anmelden.

Die Aufwendungen für Neubau, Sanierung oder Modernisierung des Vereinsheims oder Sportstätten sollen 250.000 Euro übersteigen. Vereine aus dem Landkreis Fulda können sich bis zum 18. Juli 2025 mit ihrem Projekt beim Landkreis Fulda melden.

Mit dem Programm „Vereinseigener Sportstättenbau“ fördert das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege größere Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten und Eigenleistungen von mindestens 250.000 Euro.

Konkret bezuschusst werden der Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau, der Aus- oder Umbau, die Sanierung und Modernisierung sowie die Ausstattung von Sportstätten. Voraussetzung einer Förderung ist, dass eine realistische Umsetzung und Beantragung im Jahr 2026 möglich ist.

Zu den geförderten Vereinen im Landkreis Fulda gehört die TSG Lütter. Nach der Anmeldung ihres Vorhabens, das Sportlerhaus komplett zu sanieren, wurde der Verein vom Land im März 2024 zur Antragstellung aufgefordert.

Die veranschlagten Kosten in Höhe von rund 384.000 Euro werden durch das Land Hessen und den Landkreis Fulda mit rund 180.000 Euro gefördert. Die Bescheide erhielt der Verein Ende des Jahres 2024. Die Gemeinde bezuschusst die Maßnahme ebenfalls mit einem sechsstelligen Betrag.

Die TSG Lütter ist bereits mit großen Schritten vorangekommen: Nach dem Rück- und Neubau von Kabinen, Wandverkleidungen und Decken sind auch die Installationen von Wasser, Heizung und Lüftung abgeschlossen. Es gibt noch reichlich zu tun. Der Vorstand ist optimistisch und rechnet mit der Fertigstellung Ende Mai.

Vereine, die ihre Projekte anmelden möchten, müssen dies über den Landkreis Fulda tun, der wiederum bis zum Stichtag 1. Oktober dem Ministerium Maßnahmen vorschlagen muss.

Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel des Landes werden meist nur einzelne Vereine mit ihren Vorhaben im Folgejahr zu einer Antragstellung aufgefordert. Deshalb erstellen die Landkreise ein Ranking der Maßnahmen. Im Landkreis Fulda erfolgt das durch den Fachausschuss Sport.

Um eine entsprechende Abstimmung vornehmen zu können, sind alle Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind und ihren Sitz im Landkreis Fulda (ohne die Stadt Fulda) haben, aufgerufen, entsprechende Vorhaben, die in den kommenden zwei bis drei Jahren umgesetzt werden sollen, zu melden. Die Ausführung der Maßnahme darf weder beauftragt noch begonnen sein.

Für die Meldung an den Landkreis Fulda stehen Informationen und Formulare auf der Webseite des Ministeriums zum Download bereit – und zwar auf www.familie.hessen.de (unter dem Suchbegriff Programm vereinseigener Sportstättenbau).

Die Meldung an den Landkreis muss per E-Mail bis zum 18. Juli 2025 an die Adresse: vereinslotse@landkreis-fulda.de erfolgen und soll unter anderem folgende Infos enthalten: Name des Vereins, Art und Begründung der Maßnahme, Gesamtkosten, Finanzierungs- und Bauzeitenplan.